Gesetzliche Krankenkassen zahlen nur noch Festbeträge – Finanzierung des Rettungsdienstes in Gefahr

Weniger Geld von den Kassen
Gebührenstreit beim Rettungsdienst. In Haltern am See sorgt ein landesweiter Konflikt zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Städten für Verunsicherung. Seit dem 1. September 2025 übernehmen Krankenkassen in mehreren Kommunen Nordrhein-Westfalens bei Rettungsdiensteinsätzen nur noch sogenannte Festbeträge. Diese liegen unter den Gebühren, die die Städte in ihren Satzungen festgelegt haben. Die Folge: Rein rechnerisch entstehen Eigenanteile für Patientinnen und Patienten.
Unterschiedliche Rechtsauffassungen
Kern des Streits ist die Frage, welche Kosten die Krankenkassen übernehmen müssen. Die Städte kalkulieren ihre Rettungsdienstgebühren auf Grundlage des Rettungsgesetzes NRW. Dieses schreibt vor, dass Gebühren kostendeckend sein müssen und erlaubt ausdrücklich, auch sogenannte Fehlfahrten als anrechenbare Kosten zu berücksichtigen. Dazu zählen Einsätze ohne anschließenden Transport ins Krankenhaus.
Genau diese Praxis erkennen die Krankenkassen seit Kurzem nicht mehr an. Sie berufen sich auf das Sozialgesetzbuch V, das eine Kostenübernahme nur bei Fahrten ins Krankenhaus vorsieht. Einsätze ohne Transport – auch wenn vor Ort umfangreiche medizinische Maßnahmen oder Reanimationen erfolgen – werden von ihnen als nicht erstattungsfähig gewertet.
Städte dürfen Defizite nicht ausgleichen
Für die Kommunen entsteht dadurch ein Dilemma. Sie sind gesetzlich verpflichtet, ihre Gebühren kostendeckend zu erheben, dürfen aber entstehende Differenzen nicht aus dem eigenen Haushalt ausgleichen. Rein formal müssten die Beträge daher den Gebührenschuldnern, also den Patientinnen und Patienten, in Rechnung gestellt werden. Eine abschließende Klärung kann nach Einschätzung der Städte nur durch den Gesetzgeber oder durch Gerichte erfolgen.
Das würde derzeit auf Betroffene zukommen
Für Einsätze des Rettungsdienstes in Haltern am See zwischen dem 1. September und dem 31. Dezember 2025 ergeben sich nach aktueller Berechnung folgende mögliche Eigenanteile. Die tatsächlichen Beträge können je nach Stadt variieren:
- Rettungswagen: 199,69 Euro
- Krankentransportwagen: 96,88 Euro
- Notarzteinsatz: 289,18 Euro
Hoffnung auf politische Lösung
Die zuletzt auch öffentlich intensiver geführte Debatte hat Bewegung in die Verhandlungen gebracht. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) zeigte sich optimistisch, dass bis Ostern eine tragfähige Lösung für Nordrhein-Westfalen gefunden werden könne – zumindest als Übergang, bis ein neues Bundesgesetz greift.
Vor diesem Hintergrund haben mehrere Städte reagiert. Dorsten beschloss in seiner Ratssitzung am 17. Dezember, vorerst keine Gebührenbescheide zu versenden. Auch Essen setzte per Dringlichkeitsentscheidung angekündigte Eigenanteile ab Januar 2026 aus. Haltern am See folgt diesem Weg ebenfalls und verschickt derzeit keine Bescheide. Der Gebührenanspruch der Stadt bleibt jedoch bestehen und verfällt nicht.
Rettungsdienst bleibt unverändert einsatzbereit
Für die Bevölkerung ändert sich am Ablauf eines Rettungseinsatzes nichts. Der Rettungsdienst steht weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung. Auswirkungen hat der Konflikt ausschließlich auf die spätere Abrechnung – nicht auf die medizinische Hilfe im Notfall.
Info: Rettungsdienst und Gebührenstreit
- Seit wann? 1. September 2025
- Worum geht es? Krankenkassen zahlen nur noch Festbeträge
- Folge: Mögliche Eigenanteile für Patientinnen und Patienten
- Aktueller Stand: Städte versenden vorerst keine Bescheide
- Versorgung: Rettungsdienst uneingeschränkt verfügbar

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Gebührenstreit beim Rettungsdienst





