Kreisveterinäramt ruft Geflügelhalter zur Vorsorge auf

Geflügelhalter sollen vorbereitet sein
Geflügelpest: Vorsicht statt Panik. In Nordrhein-Westfalen häufen sich in diesen Wochen die Fälle von Geflügelpest, auch bekannt als Vogelgrippe. Betroffen sind vor allem Wildvögel wie Enten, Gänse, Kraniche, Schwäne und Greifvögel. Singvögel wie Amseln oder Meisen sowie Stadttauben werden derzeit nicht systematisch erfasst.
Auch in einigen Geflügelbetrieben wurden bereits erste Fälle bestätigt. Für den Kreis Recklinghausen und die Stadt Herne gilt aktuell keine Stallpflicht, doch die Behörden raten zur Vorsicht.
„Geflügelhalter sollten sich trotzdem Gedanken machen, wie sie ihre Tiere bei einer möglichen Stallpflicht unterbringen können“, sagt Almut Kolitz vom Kreisveterinäramt.
Kontakt zu Wildvögeln vermeiden
Um eine Ansteckung zu verhindern, sollten Geflügelhalter ihr Futter und Wasser so anbieten, dass Wildvögel keinen Zugang haben. Besonders wichtig sei es, nur Leitungswasser zu verwenden – Wasser aus Teichen oder anderen offenen Quellen könne mit Erregern belastet sein.
Wer tote Wildvögel – vor allem Wasser- oder Greifvögel – findet, sollte diese dem Kreisveterinäramt melden. „Gehäufte Funde sind für uns ein wichtiges Warnsignal“, betont Kolitz.
Checkliste für Geflügelhalter
Auf der Internetseite des Kreises (www.kreis-re.de/tierseuchen) steht eine Checkliste, mit der Geflügelhalter prüfen können, ob sie alle tierseuchenrechtlichen Anforderungen erfüllen. Sollte die Geflügelpest im Kreis ausbrechen, könnte es kurzfristig nötig werden, Tiere in geschlossenen Ställen oder Schutzvorrichtungen unterzubringen. Diese müssen nach oben abgedeckt und seitlich wildvogeldicht sein.
„Wer sich frühzeitig um geeignete Aufstallmöglichkeiten kümmert, ist im Ernstfall klar im Vorteil“, so Kolitz.
Meldepflicht für alle Geflügelhaltungen
Das Veterinäramt erinnert außerdem daran, dass jede Geflügelhaltung gemeldet werden muss – unabhängig davon, ob es sich um eine große Zucht oder nur ein paar Hühner im Garten handelt. Die Anmeldung ist sowohl beim Veterinäramtals auch bei der Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer NRW erforderlich.
Dazu zählen Hühner, Enten, Gänse, Puten, Tauben und alle anderen Geflügelarten. Die entsprechenden Unterlagen sind online abrufbar unter www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/. Eine Kopie der Anmeldung sollte per E-Mail an fd39@kreis-re.de oder per Fax an 02361/532227 geschickt werden.
Informationen zum Schutz der Bestände
Das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) stellt zudem ein Merkblatt zur Biosicherheit bereit, das insbesondere Hobbyhalter:innen wichtige Hinweise zum Schutz ihrer Tiere bietet. Es kann unter www.lave.nrw.deheruntergeladen werden (Menü: Themen → Tiere → Tiergesundheit → Tierseuchen → Geflügelpest).
Was Halter jetzt tun sollten
- Stall- oder Schutzmöglichkeiten prüfen und vorbereiten
- Futterstellen und Tränken wildvogelsicher gestalten
- Nur Leitungswasser verwenden
- Tote Wildvögel dem Kreisveterinäramt melden
- Geflügelhaltung beim Veterinäramt und der Tierseuchenkasse anmelden
- Merkblatt des LAVE zur Biosicherheit lesen

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