Überweisungen bis Mitte des Monats erledigen

Hundesteuer im Februar fällig. Überweisungen bis Mitte des Monats erledigen. Seit 2020 sind die Hundesteuerbescheide der Stadt Haltern am See über das Kalenderjahr hinaus dauerhaft gültig.
Keine Erinnerung per Post
Alle Hundehalterinnen und Hundehalter sind wie gewohnt dazu aufgerufen, die erste Hälfte ihrer Jahreshundesteuer bis zum 15. Februar zu überweisen. Auf postalischem Weg erfolgt keine Zahlungserinnerung.

Neuer Bescheid nur bei inhaltlicher Änderung
Ein neuer Bescheid wird nur bei inhaltlichen Änderungen erlassen. Wie in vielen anderen Städten des Kreises werden hierdurch wertvolle Ressourcen eingespart. Zum 15. Februar ist die erste Hälfte der Steuer fällig. Im Normalfall sind das für einen Hund 48 Euro. Alle Hundesteuerpflichtigen, deren Beträge nicht eingezogen werden, müssen die Zahlung bis zum Termin der Fälligkeit vornehmen.
Nächste Fälligkeit am 15. August
Andernfalls wird die Stadtkasse Haltern am See eine Mahnung verschicken. Die nächste Fälligkeit für die zweite Hälfte der Jahreshundesteuer ist der 15. August.Wer noch Fragen zum Hundesteuerbescheid hat, kann sich bei Iramis Zeinalov vom Steueramt der Stadt Haltern am See unter der Telefon 02364 933 143 melden.
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