Kein Widerspruch beim Kreis möglich.
Es ist kein Widerspruch beim Kreis gegen die Datenübermittlung an die Bundeswehr möglich. Der Kreis Recklinghausen weist darauf hin, dass er nicht für die Weitergabe personenbezogener Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zuständig ist. Hintergrund sind mehrere zuletzt eingegangene Widersprüche von Bürgerinnen und Bürgern bei der Kreisverwaltung.
Grundsätzlich sind Widersprüche gegen die Übermittlung von Meldedaten bei der zuständigen Meldebehörde, also bei den Städten, einzulegen. Für den Bereich Bundeswehr ist dies jedoch seit dem 1. Januar nicht mehr möglich. Grundlage ist das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG), das Ende des vergangenen Jahres verabschiedet wurde und zum 1. Januar in Kraft getreten ist.

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