Neue Verfahrensweise ist zu beachten

Die Änderungen im Waffengesetz wirken sich auf Jagdschein-Anträge aus. Die neue Verfahrensweise ist zu beachten.
Neues Gesetz erschwert die Verlängerung von Jagdscheinen
Ende Oktober 2024 trat das „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ in Kraft, und zwar bundesweit. Damit sind zahlreiche Änderungen im Waffen- und Bundesjagdgesetz verbunden, die die Arbeit der Unteren Jagdbehörden erheblich beeinflussen. Insbesondere die Verlängerung von Jagdscheinen wird durch die neuen Regelungen deutlich komplizierter. Diese Veränderungen zeigen eindrucksvoll, wie stark neue Vorschriften in bestehende Abläufe eingreifen können.
Warum dauert die Verlängerung von Jagdscheinen jetzt länger?
Bisher konnten die Mitarbeitenden der Kreisverwaltung Jagdscheine schnell und unkompliziert verlängern. Stefan Badners, Fachdienstleiter Ordnung beim Kreis Recklinghausen, erklärt: „Wir haben bei Verlängerungsanträgen die Jagdscheine meist direkt mit der neuen Gültigkeit ausgehändigt, weil alle notwendigen Prüfungen bereits von der Unteren Jagdbehörde vorbereitet wurden.“ Doch durch die neuen Vorschriften dürfen nur noch die Waffenbehörden die Zuverlässigkeitsprüfungen nach dem Bundesjagd- und Waffengesetz durchführen. Dieser zusätzliche Schritt sorgt für spürbare Verzögerungen, da die Untere Jagdbehörde diesen Teil des Verfahrens nicht mehr eigenständig erledigen kann.
Zusätzliche Behörden erschweren die Abläufe
Doch nicht nur die Waffenbehörden sind beteiligt. Auch die Bundespolizei und der Zoll müssen nun in die Zuverlässigkeitsprüfung eingebunden werden. Die Untere Jagdbehörde darf die Überprüfung erst dann anstoßen, wenn ein entsprechender Antrag zur Verlängerung oder Ausstellung eines Jagdscheins vorliegt. Diese Regelung basiert auf einem Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Einbindung mehrerer Behörden verlängert die Bearbeitungszeit erheblich und macht die Auswirkungen der Gesetzesänderungen besonders deutlich.
Was sollten Jagdscheininhaber jetzt tun?
Carolin Adam von der Unteren Jagdbehörde richtet sich an alle Jagdscheininhaber, deren Jagdschein am 31. März 2025 ausläuft: „Bitte warten Sie auf unser Informationsschreiben und folgen Sie den dort enthaltenen Anweisungen zur Verlängerung Ihres Jagdscheins.“ Sie ergänzt: „Wir setzen alles daran, die Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten. Damit wir uns darauf konzentrieren können, bitten wir darum, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.“ Durch ein abgestimmtes Vorgehen soll der Prozess für alle Beteiligten möglichst reibungslos verlaufen.
Rund 3.000 Jagdscheininhaber im Kreis betroffen
Im Kreis Recklinghausen gibt es rund 3.000 Personen mit einem gültigen Jagdschein. Etwa ein Drittel davon muss den Jagdschein bis zum 31. März 2025 verlängern. Da die neuen Vorschriften die Abläufe deutlich verlangsamen, ist es umso wichtiger, die Hinweise der Behörde genau zu beachten und frühzeitig alle notwendigen Unterlagen einzureichen. So können Verzögerungen minimiert werden, und die Jagdscheine stehen rechtzeitig zur Verfügung. Lesen Sie außerdem „Änderung bei der Bürgersprechstunde“.
